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Allergenkontrolle

Baumnüsse gehören zu den acht am stärksten allergieauslösenden Lebensmitteln, die für 90 Prozent der Lebensmittelallergien verantwortlich sind. Die Minimierung der Kreuzkontamination von Allergenen ist ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Lebensmittelsicherheit und -qualität.

Nüsse sicher verarbeiten, um Allergenrisiken zu reduzieren.

Selbst wenn eine Person nicht allergisch gegen Mandeln ist, kann sie gegen andere Nussarten allergisch sein. Daher ist es für die Abfertiger sehr wichtig, sicherzustellen, dass keine anderen Nüsse - auch nicht in kleinen Mengen - zusammen mit Mandeln verarbeitet werden oder mit ihnen in Kontakt kommen.


Wann immer möglich, sollten andere Nüsse nicht in Mandelbetrieben oder mit Maschinen zur Mandelaufbereitung verarbeitet werden, es sei denn, es gibt spezielle Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Kreuzkontaminationen.

Einen vollständigen Leitfaden zur Allergenkontrolle finden Sie im Abschnitt über Allergene im Handbuch über bewährte Herstellungspraktiken.

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Bewährte Herstellungspraktiken (GMPs) - Siehe Allergene

Bei Nahrungsmittelallergien handelt es sich um eine abnorme Reaktion des Immunsystems auf natürlich vorkommende Proteine in bestimmten Lebensmitteln, die die meisten Menschen bedenkenlos essen können. Aufgrund zahlreicher Verbraucherbeschwerden wurde 2006 ein neues Lebensmittelkennzeichnungsgesetz erlassen - das Food Allergen Labeling and Consumer Protection Act (FALCPA).

Gemäß FALCPA müssen Lebensmitteletiketten eindeutig angeben, ob das Lebensmittel ein „Hauptnahrungsmittelallergen“ enthält, d.h. eine Zutat, die ein Protein aus den folgenden acht Lebensmitteln enthält: Milch, Eier, Fisch, Krusten-und Schalentiere, Baumnüsse wie Mandeln, Walnüsse und Pekannüsse, Erdnüsse, Weizen und Sojabohnen.

Lebensmittelhersteller müssen das Gesetz einhalten, indem sie auf ihren Produktetiketten in einfachem Englisch die Nahrungsquelle jeder Zutat angeben, die Proteine aus den acht oben aufgeführten Lebensmitteln enthält oder selbst ist. Das FALCPA verlangt von den Herstellern auch, die Art der Baumnuss zu identifizieren.

Die Hersteller sind auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Lebensmittel durch das Vorhandensein von nicht deklarierten Allergenen nicht falsch gekennzeichnet oder gebrandet werden. Händler und Hersteller müssen sicherstellen, dass Allergene nicht vorsätzlich Lebensmitteln zugesetzt werden, die nicht auf dem Etikett deklariert sind; oder unbeabsichtigt in ein Lebensmittelprodukt gelangen und folglich nicht auf dem Etikett angegeben sind. Diese Zusetzung kann durch die gemeinsame Verwendung von Geräten oder anderen Herstellungsverfahren verursacht werden. Die Hersteller müssen Kontrollen identifizieren und implementieren, um potenzielle Kreuzkontakte von Allergenen zu verhindern.